Donnerstag, 9. Dezember 2021

Zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt: keine Verbreitung von weiblichen Klischees und erniedrigenden Bildern von Frauen. Das gilt für alle: auch für Gesetzgeber, Medien, den Privatsektor oder Schulen.
(nachzulesen in: stanbul Konvention, Artikel 17, Erläuterung zum Bericht Nr. 107+108)

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